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Trinkwasser für Nierstein-Schwabsburg

Sauberes Leitungswasser | Trinkwasserverordnung | Wasserqualität | Legionellenprüfung | Trinkwasseraufbereitung

Durch die Trinkwasserverordnung wird unser Trinkwasser in Deutschland sehr streng überwacht. Es gilt damit als das am besten kontrollierte Lebensmittel mit flä­chen­deckend hoher Qualität. Doch die Zuständigkeit zur Sicherstellung der Was­ser­qua­li­tät endet an der Übergabestelle im Haus. Ab hier liegt diese beim Ei­gen­tü­mer des Gebäudes.

Trink­was­ser­in­stal­la­ti­on
Wir machen das!

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Was ist Trinkwasser?

(Zusammengefasst aus der TrinkwV)

Trinkwasser [ist] Wasser für den menschlichen Gebrauch, das im ursprünglichen Zustand oder nach Aufbereitung [...] bereitgestellt wird und für folgende Zwecke bestimmt ist:

  • zum Trinken
  • zum Kochen sowie zur Zubereitung von Speisen und Getränken
  • zur Körperpflege und -reinigung
  • zur Reinigung von Gegenständen, die [...] mit Lebensmitteln [und] nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Kontakt kommen
  • zu sonstigen in Bezug auf die menschliche Gesundheit relevanten häuslichen Zwecken

oder in Lebensmittelunternehmen verwendet wird [...].

Wassertropfenicon

Trinkwasserverordnung - Das sind die Vorschriften

In der Trinkwasserverordnung werden unter anderem folgende Punkte genannt:

  • Arbeit an Trinkwasserinstallationen nur von Fachunternehmen
  • regelmäßige Wartung für untersuchungspflichtige Großanlagen (selbstständig nachkommen - ohne Aufforderung durch das Gesundheitsamt)
  • Festlegung der ersten Legionellenprüfung für untersuchungspflichtige Großanlagen, die in festgelegten Abschnitten wie­der­holt werden müssen
  • bauliche Trennung von Trinkwasser- und Nichttrinkwasserinstallationen
  • Kennzeichnungspflicht von Nichttrinkwasseranlagen
  • Entnahme von Trinkwasserproben für mikrobiologische und chemische Untersuchungen nur vom zertifizierten Fachmann
  • Untersuchungs- und Aufzeichnungspflichten (Für dokumentierte Prüfungsunterlagen gelten zehn Jahre Aufbe­wah­rungs­pflicht!)
  • Pflicht zur Information der Verbraucher

Die neue Trinkwasserverordnung 2023

Was kommt neu dazu?

Am 24. Ju­ni 2023 ist die neue Trink­was­ser­ver­ord­nung in Kraft ge­tre­ten. Die­se ist sat­te 46 Sei­ten län­ger als Ihre Vor­gän­gerin, wo­bei vie­le die­ser Sei­ten ei­ner neu­en Struk­tu­rie­rung so­wie ei­ner Ver­bes­se­rung der Les­bar­keit ent­sprin­gen.

All­ge­mein lässt sich sa­gen, dass die Vor­schrif­ten so an­ge­passt wur­den, dass sich nun auf Prä­ven­ti­on kon­zen­triert wird. Es soll nicht nur das End­pro­dukt „Trink­was­ser“ die Richt­li­ni­en ein­hal­ten, son­dern der ge­sam­te Pro­zess.

Eine Person wäscht sich die Hände

Der Grund­satz hier­bei lau­tet: Trink­was­ser muss rein und ge­nus­staug­lich sein.

Da­für prüft jetzt auch das Ge­sund­heits­amt ver­stärkt, ob das Ri­si­ko­ma­nage­ment und der dar­aus ab­ge­lei­te­te Un­ter­su­chungs­plan den An­for­de­run­gen ent­spre­chen und voll­stän­dig sind.

Wei­ter­hin wur­den In­for­ma­ti­ons­pflich­ten für Was­ser­ver­sor­gungs­un­ter­neh­men ein­ge­fügt. Die­se müs­sen die Ver­brau­cher*in­nen über Qua­li­tät, Prei­se und in­di­vi­du­el­len Ver­brauch so­wie über Was­ser­spa­ren und Sta­gna­ti­ons­was­ser in­for­mie­ren.

Der wohl größ­te Punkt sind die ver­schärf­ten Pa­ra­me­ter. Ab dem 12. Ja­nu­ar 2026 müs­sen neue Gren­zen für un­ter an­de­rem PFAS, Blei, Chrom und Ar­sen ein­ge­hal­ten wer­den. Auch die­se In­for­ma­tio­nen müs­sen den Ver­brau­cher*in­nen zur Ver­fü­gung ge­stellt wer­den.

Der neue Grenz­wert für PFAS wird ge­staf­felt ein­ge­führt. Die ers­te Gren­ze gilt wie oben er­wähnt ab dem 12. Ja­nu­ar 2026 und be­trägt 0,1 Mi­kro­gramm pro Li­ter (µg/L) als Sum­men­grenz­wert für ei­ne Grup­pe von 20 trink­was­ser­re­le­van­ten PFAS-Sub­stan­zen. 2028 be­kom­men vier Mit­glie­der der PFAS-Grup­pe ei­nen ei­ge­nen Schwel­len­wert von 0,02 µg/L für die Sum­me aus die­sen Ver­bin­dun­gen.

Ins­ge­samt müs­sen zwei neue Grenz­wer­te für mi­kro­bio­lo­gi­sche Pa­ra­me­ter, drei Pa­ra­me­ter für ra­dio­ak­ti­ve Stof­fe, 36 Grenz­wer­te für che­mi­sche Pa­ra­me­ter so­wie 22 In­di­ka­tor­pa­ra­me­ter ein­ge­hal­ten wer­den.

Wie sich aus den vor­her­ge­gan­ge­nen Ab­sät­zen schon er­ah­nen lässt, müs­sen die meis­ten die­ser Grenz­wer­te und Pa­ra­me­ter von den Was­ser­ver­sor­gern ein­ge­hal­ten wer­den, al­ler­dings müs­sen bei ei­ner neu­en Re­ge­lung ei­ni­ge Haus­ei­gen­tü­mer*in­nen han­deln:

Bis 2026 müs­sen al­le noch vor­han­de­nen Blei­roh­re still­le­gen oder aus­tau­schen wer­den, selbst, wenn sie den neu­en Grenz­wert ein­hal­ten. Schon jetzt gilt: wenn ei­ne Fach­kraft bei Ar­bei­ten an der Trink­was­ser­in­stal­la­ti­on Lei­tungs­ab­schnit­te aus Blei fest­stellt, muss die­se um­ge­hend das Ge­sund­heits­amt dar­über in­for­mie­ren.

Zuletzt wurde außerdem nicht nur der Schwellenwert, sondern auch die Frequenz für einen Legionellentest angepasst. Mehr dazu im nächsten Abschnitt.

Ein Apfel mit Wassertropfen darauf

Das bedeutet:

Als Ei­gen­tü­mer*in von selbst ge­nutz­tem Wohn­ei­gen­tum, Ver­mie­ter*in oder Ver­wal­ter*in von ver­mie­te­tem Wohn­ei­gen­tum sind Sie Be­trei­ber*in ei­ner An­la­ge zur Was­ser­ver­sor­gung. Da­mit sind Sie da­für ver­ant­wort­lich, die Trink­was­ser­qua­li­tät zwi­schen Was­ser­zäh­ler und Ent­nah­me­stel­le zu über­prü­fen und auf ei­nem an­ge­mes­se­nen Stand zu hal­ten.

Dabei helfen Ihnen:

  • die fachgerechte Instandhaltung des Trink­was­ser­lei­tungs­sys­tems Ihres Hauses
  • die Installation einer Anlage zur Wasseraufbereitung bzw. Wasserenthärtung
  • die regelmäßige Überprüfung der Anlage, z. B. durch einen Trinkwassercheck

Ein Kind schaut mit einem zugekniffenen Auge durch ein Reagenzglas.

Was sind Legionellen?

Le­gio­nel­len sind ei­ne im Was­ser le­ben­de Bak­te­ri­en­art, die dem Men­schen ge­fähr­lich wer­den kön­nen.

Die bes­ten Be­din­gun­gen für die­se Bak­te­ri­en sind im Be­reich von 25 bis 50 °C mit ei­ner ge­rin­gen Frisch­was­ser­zu­fuhr. Der Na­mens­ge­ber für die­se Bak­te­ri­en ist die Le­gio­närs­krank­heit. Wenn die­se Ba­kte­ri­en lan­ge in ei­nem Rohr­sys­tem ver­wei­len kön­nen und güns­ti­ge Wachs­tums­be­din­gun­gen ha­ben, be­steht die Ge­fahr der Aus­brei­tung der Bak­te­ri­en. Ei­ne Über­tra­gung von Le­gio­nel­len ist theo­re­tisch schon durch ein­fa­chen Kon­takt mit dem Lei­tungs­was­ser mög­lich. Aber nicht je­der Kon­takt mit Le­gio­nel­len führt zu ei­ner Ge­sund­heits­ge­fähr­dung.

Wenn das Was­ser aber ne­be­lig zer­stäubt wird, be­steht die Mög­lich­keit, dass die Bak­te­ri­en in tie­fe Lun­gen­be­rei­che ein­drin­gen. Das kann durch Kli­ma­an­la­gen oder auch beim Du­schen durch den ent­ste­hen­den Was­ser­dampf pas­sie­ren. Das Ein­at­men sol­ches zer­stäub­ten Was­sers ist sehr ge­fähr­lich. Al­les, was Was­ser al­so in Form von Was­ser­tröpf­chen ab­gibt, ist ge­sund­heits­ge­fähr­dend, so­fern Le­gio­nel­len in dem dar­in ent­hal­te­nen Was­ser vor­han­den sind.

Le­gio­nel­len­prü­fung für pri­va­te Bau­her­ren und Bau­her­rin­nen

Ei­ne Un­ter­su­chung ist bei Ih­nen nicht ge­setz­lich vor­ge­schrie­ben, aber rat­sam. Be­stimm­te Si­gna­le soll­ten zu­dem be­ach­tet wer­den.

Auch, wenn für In­stal­la­tio­nen im Be­reich Trink­was­ser bei Ein- und Zwei­fa­mi­li­en­häu­sern kei­ne ge­ne­rel­le Pflicht be­steht, die An­la­gen auf Le­gio­nel­len un­ter­su­chen zu müs­sen, soll­ten Sie ein­mal über ei­nen Trink­was­ser-Check nach­den­ken, um sich ab­zu­si­chern. Ei­ne sol­che Über­prü­fung müs­sen Sie als Haus­be­sit­zer selbst in Auf­trag ge­ben. Fol­gen­de Si­gna­le soll­ten Sie ernst neh­men:

  • Sie be­mer­ken Druck­schwan­kun­gen bei der Ent­nah­me oder hö­ren merk­wür­di­ge Ge­räu­sche.
  • Ih­re Trink­was­ser­in­stal­la­ti­ons­an­la­ge be­nö­tigt au­ßer­ge­wöhn­lich lan­ge, bis kal­tes oder war­mes Was­ser aus den Lei­tun­gen kommt.
  • Sie ver­mu­ten be­reits ei­ne Kon­ta­mi­nie­rung mit Kei­men.

Le­gio­nel­len­prü­fung für Mie­tende oder Ver­mie­tende

Al­le Trink­was­ser-In­stal­la­tio­nen in Ge­bäu­den mit mehr als zwei Wohn­ein­hei­ten müs­sen in re­gel­mä­ßi­gem Tur­nus vom Ver­mie­tenden ver­pflich­tend auf Le­gio­nel­len un­ter­sucht wer­den, wenn:

  • ei­ne Groß­an­la­ge zur Trink­was­ser­er­wär­mung in­stal­liert ist.
  • An­la­gen in­stal­liert sind, die ei­ne Ver­ne­be­lung des Was­sers (z. B. Du­schen) mög­lich ma­chen.

Der Ver­mie­tende ist für die Über­prü­fung des Trink­was­sers zu­stän­dig. Mie­tende kön­nen ih­ren Ver­mie­ter oder ihre Vermieterin auf die­se Pflicht auf­merk­sam ma­chen. Soll­te bei ei­ner Un­ter­su­chung ei­ne Kon­ta­mi­nie­rung (Ver­un­rei­ni­gung) des Trink­was­sers fest­ge­stellt wer­den, ist der Ver­mie­tende un­ver­züg­lich zu Ge­gen­maß­nah­men ver­pflich­tet.

Ein- und Zwei­fa­mi­li­en­häu­ser sind von der Un­ter­su­chungs­pflicht aus­ge­nom­men.

Die Un­ter­su­chung muss al­le drei Jah­re er­fol­gen und das Er­geb­nis ist den Mie­ten­den mit­zu­tei­len. Falls in ei­ner Trink­was­ser­in­stal­la­ti­on der tech­ni­sche Maß­nah­men­wert von 100 KBE/100 ml er­reicht wird, muss um­ge­hend das Ge­sund­heits­amt in­for­miert wer­den.

Bei ei­ner neu in Be­trieb ge­nom­me­nen Was­ser­ver­sor­gungs­an­la­ge ist die ers­te Le­gio­nel­len­un­ter­su­chung in­ner­halb von drei bis zwölf Mo­na­ten nach der In­be­trieb­nah­me durch­zu­füh­ren.

Unser Tipp

Las­sen Sie Ihr Rohr­lei­tungs­sys­tem re­gel­mä­ßig von einer Fachkraft über­prü­fen. Ihr Fach­mann oder Ihre Fachfrau prüft so­wohl die Dich­te als auch die Druck­fes­tig­keit Ih­rer An­la­ge und weist Sie früh­zei­tig auf an­ste­hen­de Sa­nie­run­gen hin. Das spart Ner­ven, Zeit und schont den Geld­beu­tel.


Trink­wasser­check

Ist Ihnen bewusst, wie oft Sie Wasser aus dem Hahn zu sich nehmen?

Im Durch­schnitt ver­brauchen Sie 120 Liter Trink­wasser pro Tag. Das meiste Trinkwasser brau­chen wir für unsere tägliche Pflege oder für das Waschen unserer Wäsche. Dieses Wasser sollte sauber und von höchster Qualität sein. Die Qualität kann vom Härtegrad des Wassers aber auch durch zu alte oder defekten Leitungen und durch Fehler an Zapfstellen beeinflusst werden.

Wir checken Ihre Wasser­leitung durch.

Jetzt anfragen

Damit Ihre Trinkwasserversorgung den Vorschriften entspricht, raten wir zu einem Trinkwasser-Check, den wir bei Ihnen durchführen können.


Eine erwachsene Person steht mit einem Kind an einem Wasserhahn. Das Kind zapft sich Wasser in ein Wasserglas.

Auf dem Markt sind je nach An­for­de­rung und per­sön­li­chen Wün­schen ver­schie­de­ne Va­ri­an­ten zur Trink­was­ser­fil­te­rung er­hält­lich. Was­ser­hahn­fil­ter wer­den bei­spiels­wei­se di­rekt am Zapf­hahn an­ge­bracht wäh­rend Haus­was­ser­fil­ter hin­ter dem Was­ser­zäh­ler in die Haupt­was­ser­lei­tung Ih­rer Woh­nung in­te­griert wer­den. Es fil­tert in kür­zes­ter Zeit gro­ße Was­ser­men­gen und rei­nigt das ge­sam­te, in Ih­rem Haus­halt zum Ein­satz kom­men­de Trink­was­ser.

Was­ser­auf­be­rei­tung & Was­se­rent­här­tung

Qua­li­täts­ver­lust ver­hin­dern

Das aus Ih­rem Was­ser­hahn kom­men­de Trink­was­ser hat nicht mehr die ur­sprüng­li­che Rein­heit. Dies liegt an der lan­gen Weg­stre­cke des öf­fent­li­chen Trink­was­ser­net­zes. Da wir den Groß­teil un­se­res Trink­was­sers nicht zum Ver­zehr ver­wen­den, ist dies oft nicht schlimm. Zur Kör­per­hy­gie­ne und zum Es­sen und Trin­ken ver­wen­de­tes Was­ser soll­te je­doch kei­ner­lei Ver­schmut­zun­gen auf­wei­sen.

Es gibt ver­schie­de­ne Mög­lich­kei­ten, wie Sie die Qua­li­tät Ih­res Trink­was­sers er­hö­hen und Ih­re Haus­in­stal­la­tio­nen schüt­zen kön­nen. Trink­was­ser­fil­ter und Fil­ter­kom­bi­na­tio­nen fil­tern Fest­stof­fe aus dem Was­ser und ver­hin­dern so ei­ne Min­de­rung der Hy­gie­ne­qua­li­tät so­wie Kor­ro­si­on, Rohr­bruch und Funk­ti­ons­stö­run­gen im Lei­tungs­sys­tem. Sie ha­ben die Wahl zwi­schen rück­spül­ba­ren Fein­fil­tern und Was­ser­fil­tern mit Fil­ter­ein­satz.

Rück­spül­ba­re Fein­fil­ter

Die Rei­ni­gung ist durch Rück­spü­lung oh­ne Fach­mann mög­lich (emp­foh­le­nes In­ter­vall: al­le zwei Mo­na­te). Bei ei­ner Aus­rüs­tung mit An­trieb ist der voll­au­to­ma­ti­sche Be­trieb mög­lich (Ab­fluss am Fil­ter not­wen­dig). Ein Wech­sel des Fil­ter­ein­sat­zes ist in re­gel­mä­ßi­gen Ab­stän­den nö­tig.

Durch dreh­ba­re An­schluss­stü­cke sind Trink­was­ser­fil­ter be­darfs­ge­recht in waa­ge­rech­te oder senk­rech­te Lei­tun­gen in­te­grier­bar. Be­son­ders platz­spa­rend ein­setz­bar sind Kom­bi­ge­rä­te (Rück­fluss­ver­hin­de­rer, Fein­fil­ter und Druck­min­de­rer).

Trink­was­ser­fil­ter mit Fil­ter­ein­satz

Ein Trink­was­ser­fil­ter mit Fil­ter­ein­satz muss aus hy­gie­ni­schen Grün­den halb­jähr­lich aus­ge­tauscht wer­den. Ger­ne über­neh­men wir den Aus­tausch Ih­rer Fil­ter für Sie.

Wei­ches Was­ser steht in Re­gio­nen zur Ver­fü­gung, in de­nen das Trink­was­ser aus Ober­flä­chen­was­ser ge­won­nen wird. Ihr Wohn­sitz ent­schei­det al­so dar­über, ob Sie har­tes oder wei­ches Was­ser ha­ben.

Die Installation und Wartung Ihrer Trinkwasseranlage er­for­dert spezi­fisches Fach­wissen - wir beraten Sie gerne!


Wasserenthärtungs- und Filteranlagen sind zunehmend auch im privaten Haushalt zu finden - sei es, weil das Wasser einen hohen Härtegrad aufweist oder um Stoffe aus dem Wasser zu filtern, beispielsweise bei sehr eisenhaltigem Wasser.

Wenn Ihre Haushaltsgeräte schnell verkalken, ist vermutlich hartes Leitungswasser der Grund, das je nach Konzentration auch den Geschmack von Speisen und Getränken beeinflussen kann.

Wasserenthärtungsanlage softliQ von Grünbeck
Wasserenthärtungsanlage softliQ von Grünbeck

Hartes Wasser

Hartes Wasser bedeutet, dass mehr Calcium- und Magnesium-Mineralien als normal im Wasser enthalten sind. Aus diesen im Wasser gelösten Mineralien kann Kalk und Kalk­seife ent­ste­hen. Auch wasser­führende Leitungen, Armaturen und Brausen sind von Verkalkung betroffen.

Härtegrade bei Wasser

Bestimmend für die Wasserhärte ist die Größe Millimol Calciumcarbonat je Liter. Folgende Unterteilungen gibt es:

  • Härtebereich 1 (weich): < 1,3 Millimol je Liter
  • Härtebereich 2 (mittel): 1,3 - 2,5 Millimol je Liter
  • Härtebereich 3 (hart): 2,5 - 3,8 Millimol je Liter
  • Härtebereich 4 (sehr hart): > 3,8 Millimol je Liter

Trink­was­ser­fil­ter

Die ef­fek­tivs­te Mög­lich­keit, rei­nes Trink­was­ser aus dem Was­ser­hahn zu er­hal­ten, be­steht in der In­stal­la­ti­on ei­ner Trink­was­ser­fil­ter­an­la­ge, Schad- und Schmutz­stof­fe aus dem Was­ser zu­ver­läs­sig ent­fer­nen und so sau­be­res, wei­che­res und kal­kärme­res Trink­was­ser di­rekt aus dem Hahn ge­währ­leis­ten.

Was im Ein­zel­fall tat­säch­lich not­wen­dig und sinn­voll ist, kön­nen wir Ih­nen durch un­se­re lang­jäh­ri­ge Er­fah­rung sa­gen. Bei Re­pa­ra­tu­ren von un­dich­ten Roh­ren ist nicht gleich zwangs­läu­fig gleich ein Aus­tausch not­wen­dig. Die Ent­schei­dung da­rü­ber er­folgt in sol­chem Fall meist nach Frei­le­gung und Be­gut­ach­tung. Bei ei­ner Ka­nal­sa­nie­rung gibt es auch die Mög­lich­keit, neue Roh­re in die al­ten Ka­nä­le zu ver­le­gen. Da­mit kön­nen ggf. Kos­ten und um­fang­rei­che Erd­ar­bei­ten auf dem Grund­stück ver­mie­den wer­den.

Eine Person zapft sich aus einem Wasserhahn Sprudelwasser in ein Glas.
Gefiltertes Wasser direkt aus dem Hahn mit Blue Home von Grohe

Möch­ten Sie sich in­di­vi­du­ell zu Ih­ren Mög­lich­kei­ten für die pro­fes­sio­nel­le In­stal­la­ti­on ei­nes Haus­was­ser­fil­ters oder ei­ner Was­se­rent­här­tungs­an­la­ge be­ra­ten las­sen? Wir in­for­mie­ren Sie ger­ne.


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